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RG, 26.03.1904 - Rep. I. 497/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet auf die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578-591 Z.P.O.) § 265 Abs. 2 Z.P.O. mit der Maßgabe Anwendung, daß die Richtigkeitsklage des Urteilsschuldners auch dann gegen den ursprünglichen Urteilsgläubiger zu richten ist, wenn der Urteilsanspruch vor Erhebung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 57, 285
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
Wiederaufnahmeklage
In einem älteren Urteil hat das Reichsgericht (RGZ 57, 285 ff) entschieden, mir der Rechtsnachfolger sei für die Nichtigkeitsklage passiv legitimiert.Das Reichsgericht, hatte allerdings in den Urteilen RGZ 168, 225 und RGZ 168, 257 - im Gegensatz zu RGZ 57, 285 - die Fälle zu entscheiden, in denen die Forderung während des früheren Rechtsstreits abgetreten war; es hatte demgemäß auch ausgeführt, die Nichtigkeitsklage müsse jedenfalls in diesen Fällen gegen den früheren Kläger gerichtet werden.
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50
Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung
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